2.1
Die Leistungen von kupix dürfen erst nach Zahlung der gesamten Vergütung und nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Die Rechtseinräumung erfolgt auch dann aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung, wenn kupix aus anderen Vertragsbeziehungen Forderungen zustehen. Als vereinbarter Zweck gilt nur der zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss erkennbar gemachte Zweck. Jede weitergehende oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von kupix und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungsentgelts gestattet. Der Besteller erteilt auf Verlangen Auskunft über Art und Umfang der Nutzung.
2.2
Die Leistungen von kupix dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung als Ganzes oder in Teilen, im Original oder bei einer gestatteten Vervielfältigung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung bearbeitet oder umgestaltet werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung an Dritte abgetreten werden.
2.3
Die Übergabe von Quelldateien als Ganzes oder in Teilen erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Das Eigentum am Material (z. B. Originalwerk, Master, Datenträger, Layouts, digitale Vorlagen und Dateien - unabhängig von der jeweils benutzten Software -, Entwürfe, Kopien, Fotos, Muster, Werkzeichnungen) liegt uneingeschränkt bei kupix. Der Besteller wird das Material unverzüglich nach Herstellung eines Vervielfältigungsstückes auf eigene Kosten an kupix übermitteln.
2.4
In seinen Verträgen mit Dritten (z. B. mit Verwertern der Leistungen) stellt der Besteller sicher, dass auch diese die vorbezeichneten Bestimmungen beachten.
2.5
kupix kann einen angemessenen Hinweis auf die Urheberbezeichnung auf der Leistung verlangen, bei einer Website z. B. im Impressum mit Logo von kupix und aktivem Link auf www.kupix.de.
2.6
kupix darf den Besteller auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden namentlich nennen. kupix darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Besteller macht ein entgegenstehendes Interesse geltend.